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Informationen

Alle Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen über der Jahresentgeltgrenze (JAEG) liegt, können sich privat versichern lassen. Im Jahr 2019 beträgt diese Jahresentgeltgrenze 60.750 Euro jährlich, bzw. 5.062,50 Euro monatlich.

Wer als Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, darf Mitglied in der Privaten Krankenversicherung (PKV) werden. Beamte, Studenten und Selbständige können sich unabhängig von dieser Grenze privat versichern. Für Berufsanfänger, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt,können sich freiwillig privat oder gesetzlich versichern.

Die PKV in Deutschland umfasst 43 Unternehmen, bei denen rund 9 Millionen Menschen versichert sind. Viele Menschen wählen den privaten Versicherungsschutz, da dieser viele Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet.

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